Das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, ist an zentraler Stelle im SGB VIII verankert. Bereits §1 benennt explizit den „Schutz“ und das „Wohl der Kinder und Jugendhilfe“.
Im Oktober 2005 wurde das genannte Gesetz weiterentwickelt und um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in Absatz 2 §8a SGB VIII konkretisiert. Als zentraler Baustein eines wirksamen Kinderschutzes hat der Gesetzgeber für neue, aber auch für alle Bestandseinrichtungen die verpflichtende Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) als eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis festgelegt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) fest verankert. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) sowie die Entwicklung eines Schutzkonzepts (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) sind wesentliche Grundlagen für die Qualität und Sicherheit in unseren Kitas.
Unsere Kita-Teams haben sich intensiv mit ihrem Schutzauftrag auseinandergesetzt. Unterstützt durch Kinderschutzfachkräfte und unsere Fachberatung wurde ein klarer Prozess entwickelt, der den Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung regelt. Dieser Prozess ist im QM-Handbuch dokumentiert und gibt den Fachkräften Handlungssicherheit.
Fortlaufende Schulungen und regelmäßige Teamgespräche stellen sicher, dass das Thema Kinderschutz fest in der täglichen Arbeit verankert ist. Unser Schutzkonzept wird in jeder Kita individuell auf die praktischen Anforderungen angepasst, sodass der Schutz der Kinder jederzeit gewährleistet ist.
Bei Fragen oder Unsicherheiten können sich unsere Teams jederzeit auf die Unterstützung unserer Fachberatung verlassen – denn das Wohl der Kinder steht bei uns an erster Stelle